Neue EU-Richtlinie: Einheimischenmodell im Fokus des „Kommunalen Forums des Landkreises Rosenheim“

13. Juli 2017

Zum zweiten Mal lud die Rosenheimer SPD-Kreistagsfraktion alle für die SPD gewählten Stadt- und Gemeinderäte zum „Kommunalen Forum des Landkreises Rosenheim“ ein. Alexandra Burgmaier, Fraktionsvorsitzende und stellvertretende Landrätin, konnte im Gasthof Höhensteiger erneut zahlreiche Mandatsträger zum Austausch über die Arbeit im Kreistag und den kommunalen Gremien begrüßen und freute sich über die erfolgreiche Etablierung dieses kommunalpolitischen Formats.

Auf großes Interesse stieß der Fachvortrag von Kolbermoors Bürgermeister Peter Kloo zur Neuregelung der Straßenausbaubeiträge infolge der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes. Auf die Kommunen käme hier eine undankbare Aufgabe zu, da sie künftig gesetzlich verpflichtet seien, die Anlieger beim Straßenunterhalt zur Kasse zu bitten. Zwar sei eine verpflichtende Bürgerbeteiligung eingeführt worden, die zu mehr Transparenz führen werde; um den Erlass einer Satzung mit festen Beteiligungsquoten komme jedoch keine Kommune herum. Ausführlich erläuterte er den Mandatsträgern am Beispiel der Satzung der Stadt Kolbermoor, welche Berechnungsverfahren vorgeschrieben sind und welche – allerdings geringfügigen – Spielräume sich der Kommune bieten. Die Höhe des Anliegerbeitrags sei künftig vor allem von der Art der Straße und ihrem Nutzen für Allgemeinheit oder Anlieger abhängig; so müsse der von der Kommune zu tragende Anteil bei Hauptverkehrsstraßen deutlich höher sein als etwa bei reinen Anliegerstraßen. Er empfahl Stadt- und Gemeinderäten einen frühzeitigen Dialog mit der Bevölkerung, bevor im Jahr 2018 die Bescheide verschickt würden.

Intensive Diskussionen gab es zu den neuen EU-Richtlinien zur Baulandvergabe an Einheimische. Wasserburgs Bürgermeister Michael Kölbl erläuterte die seit kurzem vorliegenden Leitlinien des bayerischen Städte- und Gemeindetags, die ab sofort von den Kommunen zu beachten seien. Aus Sicht der Sozialdemokraten seien diese ein großer Fortschritt. Zwar seien jetzt im Rahmen der EU-Freizügigkeit praktisch alle EU-Bürger antragsberechtigt, doch könne die Kommune in ihrer Satzung sehr wohl dafür sorgen, dass faktisch nur ortsansässige Bewerber zum Zuge kämen. Neben den vorgegebenen Vermögens- und Einkommensobergrenzen seien weitere soziale Kriterien wie Kinder, pflegebedürftige Angehörige oder Behinderung in einem Punktesystem berücksichtigungsfähig. Weiterhin könnten neben der Dauer der Ortsansässigkeit oder der beruflichen Tätigkeit in der Kommune sogar die Ausübung von Ehrenämtern Punkte bringen. Das Verfahren werde künftig transparenter und es bestehe die Möglichkeit, die vergünstigten Baupreise an eine Haltefrist von 10 Jahren zu binden. Einig waren sich die SPD-Kommunalpolitiker, angesichts der Knappheit bezahlbaren Wohnraums bei Einheimischen-Modellen verstärkt auf Geschosswohnungsbau zu setzen. Reine Einfamilienhaus-Siedlungen führten häufig zu übermäßigem Flächenverbrauch und berücksichtigten nicht den künftigen Bedarf an barrierefreiem Wohnraum und neuen Wohnformen etwa für Senioren. Man freue sich hier auf die Diskussionen in den Städten und Gemeinden im Landkreis, die durch die neuen Regelungen zwangsläufig vor Ort zu führen seien.

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